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Wachstumschancengesetz
Warum bei der Rürup-Rente jetzt eine „beachtliche Nachsteuerrendite“ drin ist
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Wachstumschancengesetz Warum bei der Rürup-Rente jetzt eine „beachtliche Nachsteuerrendite“ drin ist

Vordruck für Steuererklärung
Vordruck für Steuererklärung: Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung, berechnet in einem Gastbeitrag die Steuerentlastung bei der Rürup-Rente. | Foto: falco / Pixabay

Das am Freitag vom Bundesrat beschlossene Wachstumschancengesetz soll auch Rentner zukünftig bei der Steuer entlasten. Wie beispielsweise Kunden einer Basisrente hiervon profitieren, erklärt Michael Hauer in einem Gastbeitrag für die Zeitschrift „Pfefferminzia“. Der Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) berechnet darin die konkrete Steuerentlastung bei der Rürup-Rente. Sie ergibt sich daraus, dass der Anteil der zu versteuernden Renten aus der ersten Schicht der Altersvorsorge, zu der auch die Produktgattung Basisrente zählt, langsamer wachsen soll als bislang geplant.

Michael Hauer © IVFP

Rürup-Freibetrag gilt lebenslang 

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Nach der bisherigen Gesetzeslage wären neue Renten bereits ab dem Jahr 2040 voll besteuert worden. Dieser Zeitraum soll nun durch kleinere Anstiege des zu versteuernden Rentenanteils pro Jahr bis 2058 gestreckt werden. Nach bislang geltendem Recht stieg der Besteuerungsanteil ab 2021 um jeweils einen Prozentpunkt. Das Wachstumschancengesetz sieht hingegen ab 2023 lediglich eine jährliche Erhöhung in Schritten von jeweils 0,5 Prozentpunkten vor. Dadurch ergibt sich für Renten, die in diesem Jahr beginnen, ein Besteuerungsanteil von 83 Prozent statt 84 Prozent. 2040 sind es nach der neuen Regelung dann nicht wie bislang vorgesehen 100 Prozent, sondern nur 91 Prozent. 

 

„Der Besteuerungsanteil legt den Freibetrag fest, der lebenslang gilt“, betont Hauer. „Dadurch, dass der steuerfreie Wert lebenslang fixiert wird, ist die Auswirkung nicht unbeachtlich“, so der IVFP-Geschäftsführer weiter.  „Berücksichtigt man auch noch, dass die Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen, also der Beiträge zur Basisrente, seit 2023 bei 100 Prozent liegt, so erhält man eine beachtliche Nachsteuerrendite.“ 

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